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10 Tipps für FerialpraktikantInnen

Über 100.000 Jugendliche verdienen sich durch ein Ferialpraktikum in den Ferien Geld dazu und sammeln zugleich die ersten Berufserfahrungen. Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen FerialpraktikantIn und ArbeitgeberIn, weshalb es sich bei einem Ferienjob um ein richtiges Arbeitverhältnis mit allen Rechten handelt. Hier einige Tipps, damit der Ferienjob kein Flop wird:

Tipp 1: Schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen

Ein Arbeitsvertrag legt die Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit sowie die Bezahlung fest. Der Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden, empfehlenswert ist jedoch ein schriftlicher Abschluss.

Tipp 2: Arbeitszeiten und Pausen

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen höchstens 8 Stunden/Tag und 40 Stunden/Woche arbeiten. Weiters besteht ein Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten, sofern die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt.

FerialjobberInnen über 18 Jahre müssen spätestens nach 6 Stunden eine Pause einlegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere im Gastgewerbe, kann die Wochenarbeitszeit auch anders verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf hier höchstens 9 Stunden betragen, die wöchentliche höchstens 45 Stunden.

Tipp 3: Arbeitszeit-Aufzeichnungen führen

Empfohlen wird, regelmäßige Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit, der Pause und die genauen Tätigkeiten zu führen. Die Arbeiterkammer bietet zum Download folgendes an:  http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d29/Arbeitsaufzeichnungen_2013.pdf>Arbeitszeit-Aufzeichnung

Tipp 4: Wie viel Geld erhalte ich für meine Arbeit?

Der Ferienjob muss zumindest nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Gibt es jedoch für eine Branche keinen Vertrag, so bildet das ortsüblich Entgelt die Grundnorm.

700 bis 1.000 Euro brutto sollte der Ferialjob also auf jeden Fall bringen! Wie viel vom Bruttolohn dann tatsächlich nach Abzug der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge übriggbleibt, kann mithilfe des http://bruttonetto.akwien.at/>Brutto-Netto-Rechners herausgefunden werden.

Tipp 5: Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld

Schaut auf euer Geld!

Ob FerialarbeiterInnen anteilig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, hängt vom Kollektivvertrag der jeweiligen Branche ab.

Tipp 6: Urlaubsanspruch & Urlaubsersatzleistung

FerialpraktikantInnen haben aliquoten Urlaubsanspruch, je nach geleisteter Dienstzeit. Dies sind nach einem Monat 2,5 Werktage. Wer diese bezahlte Freizeit jedoch nicht konsumiert, der erhält am Ende Bares, in Form einer Urlaubsersatzleistung.

Ausnahme: Das Dienstverhältnis wurde vorzeitig ohne wichtigem Grund durch den/die FerialarbeiterIn beendet.

Tipp 7: Überprüfung der Lohnabrechnung

Auch für FerialpraktikantInnen ist ein Gehaltszettel Pflicht.

Empfohlen wird ein genaue Kontrolle des Gehaltszettels. Bei Unklarheiten bitte unbedingt bei den ArbeitgeberInnen nachfragen.

Tipp 8: Bin ich richtig sozialversichert?

ArbeitgeberInnen haben FerialjobberInnen bereits vor Arbeitsbeginn bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. Eine Kopie dieser Anmeldung geht sofort an den/die PraktikantIn. Dies ist insbesondere bei Arbeitsunfällen und Krankheit von besonderer Bedeutung.

Auch wenn Jugendliche noch nicht daran denken, aber durch ein Ferialpraktikum werden bereits die ersten Ansprüche für die Pension erworben!

Tipp 9: Keine Verzichtserklärung unterschreiben!

Achtung vor Kleingedrucktem, denn genau dort sind mitunter Verzichtserklärungen zu finden. Wer voreilig unterschreibt, könnte z.B. um das Geld für geleistete Überstunden umfallen.

Tipp 10: Zuckerl im Nachhinein

Wer über das Jahr gerechnet weniger als 12.000 Euro verdient, ist nicht lohnsteuerpflichtig. Wurde dennoch Lohnsteuer abgezogen, können sich FerialarbeiterInnen diese mit der ArbeiternehmerInnen-Veranlagung (“Lohnsteuerausgleich”) innerhalb der nächsten fünf Jahre vom Finanzamt zurückholen.

(Quelle: Vgl. Arbeiterkammer)

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